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11.01.2011
Die Unsitte der Inkassobüros ist bekannt: Treiben sie Rechnungen ein, schlagen sie zum ursprünglich geschuldeten Betrag stets eine Pauschale für den «Verzugsschaden gem. Art. 106 OR» drauf. Und zwar in willkürlicher Höhe.
Konkreter Fall: Für eine Forderung von 44 Franken verlangte die Inkassofirma Intrum Justitia zusätzlich einen Verzugsschaden von 58 Franken. Doch in dieser pauschalen Form müssen Betroffene ihn nicht zahlen...
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